Neues von Hans-Georg Aust
Donnerstag, den 05. Mai 2011 um 10:20 Uhr
Neues von Hans-Georg Aust
Strafverfahren wegen Verjährung eingestellt
Durchaus vorstellbar, dass in Lliber die Korken geknallt haben. Schließlich bekommt man nicht alle Tage mehr als 600.000 Euro geschenkt. Ich hatte in einem früheren Beitrag von einer Dame berichtet, die sich von Aust geschädigt fühlte und ihn deshalb angezeigt hat. Aus gutem Grund, wie das Ermittlungsverfahren ergab. Nur - zu spät! Leider erleben wir immer wieder, dass Geschädigte sich von „ihrem" Betrüger zu lange hinhalten lassen und zu lange zögern, sich helfen zu lassen. Einerseits wird es mit verstreichender Zeit immer schwerer, an das Geld wieder heranzukommen, andererseits wird der „Vorsprung" größer. Und es droht Verjährung!Auszug aus der Begründung im Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft:
"... Die Anzeigeerstatterin wirft dem Beschuldigten mit nachvollziehbarer Begründung den Aufbau eines "Schneeballsystems" mit verschiedenen Tochterfirmen vor. Diese Annahme ist umso naheliegender, als bereits seit 1986 zahlreiche Ermittlungsverfahren betreffend Firmen der ITZ-Gruppe bei verschiedenen Staatsanwaltschaften in Deutschland anhängig waren. Es kann daher zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass der Beschuldigte in vorliegender Sache die Anzeigenerstatterin letztmalig bereits Mitte Mai 2000 oder spätestens am1.07.2002 betrügerisch geschädigt hat. Der Beschuldigte hat sich zu den Vorwürfen nicht eingelassen. Aufgrund eingetretener Strafverfolgungsverjährung war daher das Ermittlungsverfahren einzustellen. ..."
Noch deutlicher wird die Generalstaatsanwaltschaft in der Ablehnung der Beschwerde:
„... Wie die Staatsanwaltschaft Wiesbaden zutreffend ausgeführt hat, erfolgte die letzte Geldhingabe der Beschwerdeführerin an den Anzeigeerstatter am 26.05.2000. Damit war die - nach dem Ergebnis der Ermittlungen von Beginn an auf einen Betrug zielende - Tat beendet. ..."
Das ist bitter! Gerade weil Aust nach Erkenntnis der Staatsanwaltschaft von Anfang an vorhatte, die Anlegerin zu betrügen, kommt er nun ungeschoren mit der Beute davon. Alle weiteren jahrelangen Täuschungen, Verschleierungen und Lügen werden zur „Nachtat" und unterbrechen nicht die Verjährung. Die Generalstaatsanwaltschaft schreibt:
„... Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, wie der Beschuldigte mit dem betrügerisch Erlangten, nachdem dieses in seine Verfügungsgewalt gelangte, weiter verfahren ist. Der Betrug als Vortat macht eine spätere Handlung zur mitbestraften Nachtat, wenn sie denselben Vermögenswert desselben Verletzten schädigt, was insbesondere dann zutrifft, wenn eine spätere Untreue nur zur Sicherung und Verwertung der durch Betrug erlangten Vorteile dient ..."
Ich kann diese Vorgänge natürlich nicht juristisch bewerten, weil ich kein Jurist bin. Von Juristen höre ich, dass man in diesem Fall durchaus auch zu anderen Ergebnissen hätte kommen können. Wie auch immer - wenn die Geschädigte weiterkämpfen will, wird es für sie zunächst noch teurer. Und kostet weitere Nerven.
Auch ich fühle mich angesichts solcher Erfahrungen manchmal hilflos. Immer wieder lege ich den Finger auf unseriöse Angebote. Gut erinnere ich mich an die Auseinandersetzung mit Herrn Aust im Zusammenhang mit seiner Vall de Gallinera S.A. und seiner ParkLane Invest. Sobald mir Unterlagen zu den Offerten vorlagen, war klar, dass das ganze System unseriös war. Das war 2003. Schon damals war alles auf Täuschung aufgebaut. Damals war auch der vorliegende Fall noch lange nicht verjährt. Nur - was nützt es, wenn man sich zu spät kennenlernt? Auch heute sehe ich immer wieder unseriöse Angebote. Also, dann bis in 8 Jahren, oder?





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