Aufgeweckt
Jetzt sollen geschlossene Fonds stärker reguliert und überwacht werden. Begründung: Hunderttausende von Anlegern hatten mit Ostimmobilien, auch über geschlossene Immobilienfonds, Geld verloren. 15 Jahre später regt sich der Verbraucherschutz! Klasse! Seit Mitte 2005 besteht eine umfassende Prospektpflicht für geschlossene Fonds. Vor Prüfung und Freigabe durch die BAFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) darf keine Beteiligung öffentlich vertrieben werden. Was prüft die BAFin eigentlich? Nur, ob alles drinsteht! An der richtigen Stelle! Nicht, was drinsteht und ob das Sinn macht. Wie wäre es denn, liebe Politiker, wenn Ihr die Aufsicht erstmal dazu bewegt, das zu lesen und zu verstehen, was sie prüfen soll? Das, was bereits gedruckt ist, bevor weiteres Papier produziert werden muss? Die Branche der geschlossenen Fonds hat mit den Jahren gelernt. Alle bedeutenden Emissionshäuser hatten bereits bevor die BAFin auf den Plan trat, ihre Prospekte nach den sinnvollen Standards des IdW (Institut der Wirtschaftsprüfer) gestaltet und freiwillig prüfen lassen. Jetzt wäre die Aufsicht gefordert, Kompetenz zu entwickeln. Zu lesen gäbe es genug. Schon jetzt!







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